Diabetes im Straßenverkehr


Autofahren erlaubt – meistens!
Diabetes im Straßenverkehr

Die neue Leitlinie „Diabetes im Straßenverkehr“ belegt: Fast alle Diabetiker können aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl privat wie auch in beruflicher Funktion. Es gibt nur wenige Einschränkungen der Fahrtauglichkeit.

Rechtliche Sicherheit durch Leitlinie

Etwa jeder zehnte Autofahrer in Deutschland ist von Diabetes betroffen. Bisher gab es keine medizinisch belegte Beurteilung, ob Diabetes die Fahreignung beeinträchtigt. „Damit bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal“, betont Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Mitautor der Leitlinie. Die Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) schafft für Ärzte und Patienten mehr Rechtssicherheit und informiert über die fachliche Vorgehensweise: „Ein Arzt, der sich an diese wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen hält, muss grundsätzlich keine Haftung befürchten. Zugleich können Ärzte auch ein so genanntes ärztliches Fahrverbot aussprechen“, erläutert Ebert.

Fahruntauglichkeit nur in seltenen Fällen

Die Leitlinie belegt, dass insulinpflichtige Menschen durchaus als Bus- oder Lkw-Fahrer arbeiten können und dass ein hoher Langzeitblutzuckerwert kein Grund ist, ihnen den Führerschein zu verweigern. „Nach allen verfügbaren Untersuchungen ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht“, fasst Prof. Reinhard Holl, Koordinator und Mitautor der Leitlinie, zusammen.

Allerdings gibt es wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren: „Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren“, führt Holl aus. Die Leitlinie zeigt Möglichkeiten auf, die Fahrtauglichkeit wiederzuerlangen und gibt Patienten praktische Tipps. „Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnell wirkende Kohlenhydrate in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben“, rät Holl. In der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei Therapieumstellungen liegt bei Diabetikern eine vorübergehende Fahruntauglichkeit vor, bis der Blutzuckerwert stabil ist. Damit trägt die neue Leitlinie zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Quelle: DDG

Die Leitlinie „Diabetes im Straßenverkehr“ ist im Internet veröffentlicht.

Unsere Partnerapotheke


 

zur Homepage

News

Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI
Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI

Entwarnung beim Magenschutz

Lange galt die Sorge, dass eine dauerhafte Behandlung mit Protonenpumpenhemmern (PPI) das Risiko für Magenkrebs erhöhen könnte. Eine große aktuelle Studie gibt nun Entwarnung.   mehr

Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm
Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm

Gefährliche Keimschleuder

Ein Küchenschwamm kann sauber aussehen und trotzdem Millionen Bakterien beherbergen. Damit über die Arbeitsflächen keine Krankheitserreger auf Speisen übertragen werden, sollte man ein paar Hygieneregeln beachten.   mehr

Reisen mit der Anti-Baby-Pille
Ein Pärchen sitzt bei Sonnenuntergang am Strand und küsst sich.

Tipps für den Urlaub

Eine größere Reise bringt einige Herausforderungen mit sich. Neben dem Packen und der Anfahrtsplanung sollte dabei auch die Verhütungsplanung mit der Anti-Baby-Pille nicht vergessen werden.   mehr

Sonnenbrille schützt vor Augenschäden

Nahaufnahme einer Frau mit Sonnenbrille vor einem Sonnenuntergang.

Ab UV-Index von 3 aufsetzen

Ob am Strand, auf der Terrasse oder im Gebirge: Dass man in der Sonne die Haut vor UV-Strahlen schützen muss, ist inzwischen selbstverständlich. Weniger bekannt ist, dass auch die Augen Schutz vor dem UV-Licht benötigen.   mehr

Gesund baden
Gesund baden

Tipps für Frauen und Mädchen

Sommerzeit ist Badezeit. Doch gerade nasse Badekleidung begünstigt Infektionen. Einige Regeln helfen Frauen, vorzubeugen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im August

Gut leben mit Vorhofflimmern

Gut leben mit Vorhofflimmern

Keine Chance dem Schlaganfall!

Vorhofflimmern bedeutet nicht, auf ein aktives Leben verzichten zu müssen. Wer seine Medikamente zuv ... Zum Ratgeber
Oberberg-Apotheke
Inhaber André Joachim Schmittner
Telefon 02262/99 98 390
Fax 02262/99 98 391
E-Mail info@oberberg-apotheke.de